Psychologische Beratung und Behandlung

Wer einmal sich selbst gefunden hat, 

der kann nichts auf der Welt verlieren.

(Stefan Zweig)

 

Im Falle von belastenden Ereignissen oder Lebensphasen gibt es mittlerweile ein fast unüberschaubares Angebot an verschiedenen Unterstützungsangebote. Dabei den Überblick zu bekommen oder zu verstehen, wer was wann und warum macht, ist sehr schwierig - ich nenne die Angebotslandschaft manchmal mit einem Augenzwinkern den "Psycho-Dschungel"

 

Hier erfährst du mehr von mir und meinem Beruf als Klinische- und Gesundheitspsychologin und darüber, was ich dir anbieten kann.

 

Zur Führung der Bezeichnung "Psychologin" befähigt die Absolvierung eines Studiums mit Abschluss eines Magister- bzw. Master-Grades. Die anschließende postgraduelle Ausbildung in Klinischer- und/oder Gesundheitspsychologie stellt eine weitere Spezialisierung dar. Die Ausbildung und die Tätigkeitsbereiche Klinischer- und GesundheitspsychologInnen werden durch das Psychologengesetz 2013 geregelt.

 

Gesundheitspsychologie

Die Themen und Inhalte der Gesundheitspsychologie drehen sich um die körperliche, psychische und soziale Gesundheit von Menschen oder Gruppen von Menschen. Daher kann es sich um die Beratung oder Behandlung im Gruppen- oder im Einzelsetting handeln. Die Themenbereiche sind so weit gefächert wie es die Vielfalt des Begriffes "Gesundheit" bereits nahelegt. Die Inhalte sind dabei natürlich stets ganz individuell auf die Bedürfnisse, Wünsche und Ziele der KlientInnen ausgerichtet. Im Folgenden gebe ich dir einige Beispiele:

  • Stressmanagement
  • Entspannungstechniken
  • Entwicklung von Wohlbefinden, Zufriedenheit, Lebensqualität und Glück
  • Konflikte am Arbeitsplatz
  • Burnoutprävention
  • erfassen und stärken von persönlichen und psychosozialen Ressourcen
  • Beratung hinsichtlich gesundheitsbezogener Risiken und Entwicklung gesundheitsfördernder bzw. präventiver Maßnahmen, sowie der individuellen Umsetzung im Alltag

Weitere Informationen findest du HIER

 

Klinische Psychologie

Die Klinische Psychologie befasst sich mit psychischen Problemen und Leidenszuständen, also sogenannten "krankheitswertigen" Zuständen bzw. Störungen, und bietet Unterstützung beim Erkunden, Erlernen und Umsetzen neuer Verhaltensweisen im Alltag. Durch die Anwendung klinisch-psychologischer Diagnostik und Begutachtung können Ist-Zustände klar definiert werden und als Ausgangspunkt für die gewünschten Zielzustände dienen. Klinische Psychologie bietet auch Hilfe in akuten Krisen oder Notfallsituationen, klinisch-psychologische Beratung und Coaching, sowie auch längerfristige klinisch-psychologische Behandlung und Therapie. Im Folgende findest du einige Anwendungsbereiche:

  • psychische Störungen
  • neurologische Erkrankungen
  • akute und chronische körperliche Erkrankungen
  • Probleme in verschiedenen Lebenslagen
  • Entwicklungsstörungen
  • Stress-, Belastungs- und Traumastörungen

Weitere Informationen findest du HIER


In der Praxis ist es häufig, dass ausgebildete (Klinische- und Gesundheits-) PsychologInnen bestimmte Spezialisierungen herausbilden, sich also auf bestimmte Themenbereiche spezialisieren und darin sozusagen ExpertInnen werden. Das macht Sinn, weil natürlich nicht jeder in allem ein Profi sein kann (oder will). Daher kann es auch sinnvoll sein, für dein bestimmtes Thema auch eine bestimmte Person zu wählen, von der du den Eindruck hast, dass sie dir die für dich individuell nötige Unterstützung anbieten kann und ihr gemeinsam den optimalen Entwicklungsraum für dich gestalten könnt. Oftmals wird aus diesem Grund auch ein kostenloses kurzes Kennenlern-Gespräch angeboten, bei dem du dir einen persönlichen Eindruck machen kannst, ob du mit der Person zusammenarbeiten kannst und möchtest.

Meine Spezialisierungen findest du unter der Rubrik HERZENSTHEMEN

 

Allen Klinischen- und GesundheitspsychologInnen ist jedoch gemeinsam, dass sie bewährte Behandlungsansätze anwenden, welche sich in wissenschaftlichen Untersuchungen als effektiv erwiesen haben. Die Behandlung orientiert sich grundsätzlich an erforschten Modellen und Methoden aus der psychologischen Forschung. Es kommen verschiedene Interventionsformen und wirksame Elemente aus verschiedenen therapeutischen Richtungen zum Einsatz, um das zu Beginn der Behandlung gemeinsam definierte Ziel der KlientInnen zu erreichen. Dabei wird durch Gespräche, Übungen, Trainings und verschiedene Methoden ein Veränderungsprozess in Gang gesetzt, bei dem die KlientInnen vertrauensvoll durch die/den PsychologIn begleitet werden. Ein wichtiger Aspekt ist auch die individuelle Umsetzung im Alltag, um die Nachhaltigkeit des Gelernten zu sichern, ebenso wie eine laufende Reflexion der angestoßenen Veränderungsprozesse. 

 

Die Rechten und Pflichten von Klinischen- und GesundheitspsychologInnen werden im Psychologengesetz 2013 klar geregelt. 

Angehörige dieser Berufsgruppen haben ihren Beruf nach bestem Wissen und Gewissen auszuüben, dies insbesondere unter Beachtung der Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft. Besonders beachtet wird die Wahrung des Wohles der Kranken und der Schutz der Gesunden unter Einhaltung der bestehenden Vorschriften, wie weiter unten genauer erläutert. 

Insbesondere wird klargestellt, dass eine Person nur durch ihre Einwilligung oder die Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters behandelt werden darf. Ebenso dürfen nur Behandlungsmethoden zum Einsatz kommen, über die die jeweilige Klinische- oder GesundheitspsychologIn genügend fachliche und praktische Erfahrung verfügt. Weiters ist über jede erbrachte Leistung der/m Klient/in eine Rechnung zu stellen. 

Im Folgenden fasse ich noch weitere konkrete Berufspflichten von Klinischen- und GesundheitspsychologInnen zusammen:

 

Verschwiegenheitspflicht

In §37 wird erläutert, dass Klinische- und GesundheitspsychologInnen, sowie ihre Hilfspersonen einschließlich Fachauszubildende zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet sind. Ziel dieser Verschwiegenheitspflicht ist der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen BehandlerIn und KlientIn, welches für die erfolgreiche Behandlung unbedingt nötig ist. 

 

Ein Entbinden von der Verschwiegenheitspflicht, insbe-sondere für den Zweck einer Zeugenaussage vor einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde sowie zur Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte, ist als höchstpersönliches Recht nur durch die/den einsichts- und urteilsfähige/n Klient/en zulässig. 

 

Die Verschwiegenheitspflicht darf grundsätzlich nur dann gebrochen werden, wenn das unbedingt notwendig ist, um eine akute Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit von einer bestimmten Person abzuwenden.

 

Auskunftspflicht

§36 bestimmt, dass den KlientInnen bzw. deren gesetzlichen VertreterInnen oder anderen als auskunftsberechtigten Personen auf Verlangen Auskünfte über ihre Leistungen  erteilt werden müssen - im Speziellen über Art, Umfang und Entgelt der Behandlung. 

 

Dokumentationspflicht

Klinische- und GesundheitspsychologInnen sind verpflichtet, über stattgefundene Behandlungen Aufzeichnungen zu führen. In §35 wird festgelegt, was und wie konkret zu dokumentieren ist. Ebenso ist die Gewährung von Einsicht oder die Herstellung von Abschriften zu ermöglichen, soweit diese das Vertrauensverhältnis nicht gefährden. Die Dokumentation ist mindestens 10 Jahre aufzubewahren. 

 

Fortbildungspflicht

Zur Ausübung des Berufes nach bestem Wissen und Gewissen ist Klinischen- und GesundheitspsychologInnen, welche in die jeweilige Berufsliste des Bundesministeriums eingetragenen sind, die Inanspruchnahme laufender Fortbildungsveranstaltungen vorgeschrieben. Das Ausmaß und der auf Nachfrage durch das Bundesministerium zu erfüllende Nachweis wird in §33 geregelt. 

 

Aufklärungspflicht

Laut §34 haben Klinische- und GesundheitspsychologInnen über die Vorgangsweise bei der psychologischen Diagnostik, über geplante diagnostische Verfahren, über Art, Umfang und Verlauf von Beratungen und Behandlungsmaßnahmen, die eventuellen Risiken der psychologischen Interventionen, die Kosten, sowie allfällige Möglichkeiten der Kosten-übernahme und die erforderliche Datenweitergabe, und ebenso über die möglichen Folgen der Behandlung oder eines Unterbleibens der Behandlung aufzuklären.

 


Die unterschiedlichen Bezeichnungen Coaching, Beratung, Behandlung und Therapie werden häufig synonym verwendet und beziehen sich hauptsächlich auf die zeitliche Dauer bzw. die Anzahl der Einheiten, die in Anspruch genommen werden. Dies hängt vorrangig von deinem Anliegen bzw. deinem Thema ab, bei dem du dir Unterstützung holst. Coaching und Beratung beziehen sich klassischerweise auf konkrete Themen oder Ziele und umfassen meist weniger als 5 Einheiten. Behandlung und Therapie kann sich hingegen auf weniger klar abgrenzbare Themenbereiche oder Inhalte beziehen und daher auch einen längeren Zeitraum umfassen. Da es sich aber immer um einen höchst individuellen Prozess handelt, kann im Voraus keine fixe Anzahl an Terminen festgelegt werden, höchstens ein geschätzter Wert. Natürlich hast du immer die Möglichkeit, zu einem von dir gewünschten Zeitpunkt die Behandlung zu beenden. 

Ein wichtiger Unterschied ist auch die "Art" der behandelten Themen - die gesetzliche Regelung bestimmt, dass die Behandlung von sogenannten "krankheitswertigen" Leidenszustände nur von psychologisch oder psychotherapeutisch ausgebildeten Personen (also PsychologInnen oder PsychotherapeutInnen) angeboten werden darf. Personen mit nicht krankheitswertigen Zuständen oder Anliegen dürfen auch von anderen Berufsgruppen (Coaches, Lebens- und SozialberaterInnen, psychologische Berater, o.Ä.) beraten werden. Die Einschätzung, was "krankheitswertig" ist und was nicht, ist eine professionelle Beurteilung der behandelnden Personen und stützt sich auf das korrekte ethische und gesetzliche Handeln und das Wahren berufsrechtlicher Grenzen der verschiedenen Berufsgruppen.